Startseite Pferderassen Artikel Impressum
 Pferde, Pferderassen von A-Z, Bilder im Logo von Pixelquelle.de

Pferderecht

Neues Tierzuchtgesetz bringt Änderungen

Am 21.12.2006 wurde ein neues Tierzuchtgesetz verabschiedet. Die wesentlichen Ziele des neuen Gesetzes sind:
- die Anpassung der Regelung zur künstlichen Besamung an europäische Vorgaben,

- die Übertragung der bisher staatlich durchgeführten Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen auf die Zuchtorganisationen,

- die Einführung von Maßnahmen, die der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Haustierrassen dienen sowie

- weitere Anpassung an europäisches Recht in verschiedenen Bereichen.

Für die Pferdezucht ist zum einen der Wegfall der Besamungserlaubnis für Hengste relevant. Bisher mussten Hengste, die aufgrund ihrer Leistungsprüfung und Eintragung deckberechtigt waren, für die Zulassung zur Besamung eine spezielle behördliche Genehmigung erhalten. Dies fällt nunmehr weg, mit der normalen Deckerlaubnis dürfen Hengste nun auch in der Besamung eingesetzt werden. Des Weiteren hat sich die EU-Zulassung im Bereich der Besamungsstationen geändert. Will eine Besamungsstation innerhalb der gesamten EU zugelassen sein, so braucht sie keine vorherige nationale Erlaubnis mehr. Dann kann auch eine Station eines anderen EU-Staates in Deutschland direkt tätig werden, wenn sie nur die EU-Zulassung besitzt. Die bisher erforderliche Abgabe des Samens über in Deutschland ansässige Stationen ist nicht mehr erforderlich.

Eine weitere Neuerung ist, dass sich Zuchtgebiete („Holsteiner“, „Hannoveraner“, usw.) zukünftig auf ein anderes Bundesland oder einen EU-Staat ausdehnen können, ohne dass eine einvernehmliche Zustimmung der zuständigen Behörden erforderlich ist. Statt dessen muss die Ausdehnung lediglich noch angezeigt, also den Behörden mitgeteilt werden. Dies gilt auch international, so dass künftig anerkannte Zuchtorganisationen anderer EU-Staaten bei uns ohne die bisher erforderliche Anerkennung züchterisch tätig werden dürfen. Für die Züchter könnte dies in der Zukunft mehr Vielfalt bezüglich der zugelassenen Organisationen bedeuten. Wie sich die Zuchtgebiete räumlich entwickeln werden, ist allerdings noch nicht absehbar.

Schließlich wurde mit dem neuen Tierzuchtgesetz eingeführt, dass die Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen in den Zuständigkeitsbereich der Zuchtorganisationen überführt werden. Die Bundesländer können jedoch bestimmen, dass die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung weiterhin von den Landesbehörden durchgeführt wird. In der Praxis könnte die Übertragung auf die Zuchtorganisationen bedeuten, dass die Gebühren für die Beschicker einer Leistungsprüfung steigen, wenn die Zuchtorganisation diese nicht zu den gleichen Bedingungen durchführen können wie das Land. Wie sich die einzelnen Bundesländer tatsächlich entscheiden werden, ist noch nicht absehbar.

Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum vereinsinternen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.

Frank Richter, Heidelberg
Rechtsanwalt

Kastanienweg 75a
69221 Dossenheim
Tel.:06221/727-4619
Fax:r 06221/727-6510
E-Mail: anwalt@richterrecht.com
Internet: http://www.richterrecht.com

Empfehlungen


Tierlexikon - Eselrassen - Katzen Katzenrassen - Zoos in Deutschland - Tabellen